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Wissenswertes

Führerscheinklassen

Wenn Sie einen Anhänger ziehen möchten, brauchen sie den Führerschein Klasse B, resp. B96. Ein Führerschein BE oder die alte Führerscheinklasse 3 ist ebenfalls zulässig.

 

Klasse B

Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.

Achten Sie darauf, dass die Anhängelast des Kraftfahrzeugs nicht überschritten wird.

 

B96

Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Zugkombinationen bis 4,25 t Gesamtmasse bewegen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten.

 

Klasse BE und Klasse 3

Sie dürfen alle Anhänger von Humbaur bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht ziehen.

100 km/h Regelung

In verschiedenen Ländern gelten für den Einsatz von PKW mit Anhängern unterschiedliche Regelungen bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Wir haben für Sie zusammengestellt, wo Sie mit einem Anhänger wie schnell fahren dürfen und welche Voraussetzungen dabei ggf. erfüllt sein müssen.

80-km/h bzw. 100-km/h-Regelung in Deutschland

Grundsätzlich gilt für Anhänger-Gespanne in Deutschland innerorts gelten allgemein 50 km/h, außerorts höchstens Tempo 80.

Unterbestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Tempo-100-Genehmigung von der zuständigen Verkehrsbehörde erteilt werden. Mit ihr dürfen Sie mit Ihrem Anhänger-Gespann statt mit höchstens 80 km/h mit bis zu 100 km/h über die Autobahn und Kraftfahrstraßen (keine Landstraßen!) fahren. Die erforderliche Tempo-100-Plakette erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.

Vorausetzung:

1. Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
2. Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
3. Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h (Klasse L) zugelassen sein. Das ist bei Humbaur-Anhängern Standard. Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
4. Sie müssen eine 100-km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
5. Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.

 

Es müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse (auch zGG = zulässiges Gesamtgewicht) des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:

  • 0,3 für ungebremste Anhänger
  • 1,1 für gebremste Anhänger
  • 1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS)

Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden. Wenden Sie sich dafür an einen technischen Dienst. Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast.